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EU veröffentlicht Vorschläge für Bauproduktvorschriften

20.01.2025

Am 7. Februar 2024 veröffentlichten das Europäische Parlament und der Rat einen Vorschlag für eine Verordnung zur Festlegung einheitlicher Bedingungen für den Verkauf von Bauprodukten, mit der die Verordnung (EU) 2019/1020 geändert und die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 aufgehoben werden soll (KOM/2022/144 endgültig). Der Vorschlag sieht vor, die Verordnung (EU) Nr. 305/2011 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. März 2011 zur Festlegung einheitlicher Bedingungen für den Verkauf von Bauprodukten und zur Aufhebung der Richtlinie 89/106/EWG des Rates zu ersetzen.

Im Einklang mit dem Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft wird der Verordnungsvorschlag die ökologische Nachhaltigkeit und Sicherheit von Bauprodukten durchUnddurch die Anwendung eines digitalen Tools (des Digitalen Produktpasses), das dazu beitragen soll, die Gesamtauswirkungen von Bauprodukten auf Klima und Umwelt zu verringern und die menschliche Gesundheit und Sicherheit zu schützen.

Die Verordnung tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft; ihre förmliche Umsetzung beginnt einen Monat nach ihrem Inkrafttreten. Die Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.